Allgmeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lutz Harders, Elisabeth-Segelken-Str. 28, 28357 Bremen (im folgenden „der Anbieter“ genannt) bietet Auftraggebern Beratungsleistungen und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen an. Hierfür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht anders lautende Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich vom Anbieter anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
Gegenstand eines Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Leistung des Anbieters. Der Auftrag kommt bei Abnahme der Leistung, durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag zustande.
3. Abrechnungsgrundlagen und Vergütung
3.1. Die Preise der Leistungen werden mit dem Auftraggeber separat vereinbart. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten (falls nicht anders ausdrücklich vereinbart). Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Spesenkosten sowie notwendige Auslagen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Der Wohnort des Anbieters ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes.
3.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen und Stornierung von Aufträgen
4.1. Rechnungen des Anbieters sind ohne Abzug zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Leistung. Bei länger andauernden Projekten wird der Anbieter die erbrachten Leistungen monatlich abrechnen.
4.2. Bei einseitiger Kündigung eines Auftrages durch den Auftraggeber werden Stornogebühren anhand folgender Zeiträume erhoben:
- Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Honorars.
- Ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 90 % des vereinbarten Honorars.
Abweichend von dieser Regelung kann bei Coaching-Terminen auf die Berechnung des o.g. Stornohonorars verzichtet werden, wenn ein Ersatztermin im beiderseitigen Einvernehmen innerhalb von 2 Monaten durchgeführt wird. Erfolgt eine Stornierung eines Coaching-Termins erst innerhalb von 3 Werktagen vor dem abgesprochenen Termin, so stellt der Anbieter den Termin in Rechnung.
5. Leistungserfüllung und Haftung
5.1. Für den Fall, dass der Anbieter einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann dieser in Abstimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden. Kurzfristige Absagen durch den Anbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. Krankheit des Beraters, Todesfall in der Familie) begründen keine Stornierung des Vertrages. Dem Auftraggeber dadurch entstandene Kosten gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
5.2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Teilnehmern in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen entstehen, soweit nicht eine gesetzliche Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht. Der Anbieter haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
6. Schweigepflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, Stillschweigen über alle offensichtlichen oder ausdrücklich als solche mitgeteilten Betriebsgeheimnisse zu bewahren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Verpflichtung beinhaltet auch einen vertraulichen Umgang mit allen Informationen, Daten und Unterlagen.
7. Weiterverwendung von schriftlichen Seminar- und Beratungsunterlagen durch den Auftraggeber
7.1. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verbleiben Beratungs- und Qualifizierungskonzepte im urheberrechtlichen Eigentum des Anbieters.
7.2. Teilnehmerunterlagen, die im Rahmen von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verwendet werden, bleiben im urheberrechtlichen Eigentum des Anbieters und dürfen nur im schriftlich vereinbarten Rahmen des Auftrages vom Auftraggeber genutzt werden. Darüber hinaus gehende interne Verwendungen durch den Auftraggeber oder gegenüber Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechlichen Sondervermögens das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Gericht.
9. Unwirksamkeit von Klauseln
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit einem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch Vereinbarung beider Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
Bremen | 2020